Deutsch (Original) / Englisch
Die englische Übersetzung dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Zusatzvereinbarung zum Anbieter-Rahmenvertrag
Beta-Programm / Early-Supplier-Onboarding
zwischen
Price4Parts GmbH
(nachfolgend „Price4Parts" oder „Plattform")
und
dem Anbieter gemäß Anbieter-Rahmenvertrag
(nachfolgend „Anbieter")
1. Bezugnahme auf den Anbieter-Rahmenvertrag
Diese Zusatzvereinbarung ergänzt den bestehenden Anbieter-Rahmenvertrag zwischen Price4Parts und dem Anbieter.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Zusatzvereinbarung und dem Anbieter-Rahmenvertrag gehen die Regelungen dieser Zusatzvereinbarung für die Dauer der Beta-Phase vor.
Alle übrigen Regelungen des Anbieter-Rahmenvertrags bleiben unberührt.
2. Teilnahme am Beta-Programm
Price4Parts ermöglicht dem Anbieter die Teilnahme am Beta-Programm („Early Supplier").
Die Teilnahme erfolgt:
- nach Bewerbung
- nach Prüfung
- nach ausdrücklicher Freigabe durch Price4Parts
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3. Beta-Status
Der Anbieter nimmt als Beta-Partner bzw. Betatester an der Plattform teil.
Dem Anbieter ist bewusst, dass:
- Funktionen noch in Entwicklung sein können
- Prozesse angepasst werden können
- sich die Plattform laufend verändert
3a. Haftung und Plattformrolle während Beta
Price4Parts stellt die Plattform im Rahmen der Beta-Phase ausschließlich als technische Infrastruktur zur Verfügung.
Price4Parts ist nicht Vertragspartei der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge und übernimmt keine Verantwortung für deren Abschluss, Durchführung oder wirtschaftlichen Erfolg.
Aufgrund des Beta-Status kann es zu Einschränkungen, Fehlern oder Änderungen der Plattform kommen. Eine Gewährleistung für Verfügbarkeit, Funktionalität oder bestimmte Ergebnisse wird nicht übernommen.
Der Anbieter nutzt die Plattform während der Beta-Phase auf eigenes Risiko.
Ein Anspruch auf die Vermittlung von Projekten, Aufträgen, Anfragen oder Umsätzen besteht auch während der Beta-Phase nicht.
Die Nutzung der Plattform im Rahmen der Beta-Phase erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
Price4Parts übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform.
Insbesondere kann es zu technischen Störungen, Datenverlusten, fehlerhaften Berechnungen, Verzögerungen oder Ausfällen kommen.
Price4Parts haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform während der Beta-Phase entstehen, insbesondere nicht für:
- fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen
- fehlgeschlagene oder verzögerte Zahlungen
- Projektabbrüche oder Produktionsausfälle
- Kommunikationsfehler zwischen Käufer und Anbieter
Die Verantwortung für die Abwicklung von Projekten, die Rechnungsstellung sowie die Einhaltung gesetzlicher und steuerlicher Pflichten liegt ausschließlich bei den jeweiligen Vertragspartnern (Anbieter und Käufer).
Price4Parts ist nicht Vertragspartner der über die Plattform abgewickelten Leistungen.
Die Haftung von Price4Parts richtet sich auch während der Beta-Phase nach den allgemeinen Haftungsregelungen der Plattform (insbesondere gemäß AGB). Soweit gesetzlich zulässig, gelten die dort festgelegten Haftungsbeschränkungen entsprechend.
4. Gebührenregelung (Sonderkondition)
Abweichend vom Anbieter-Rahmenvertrag entfällt für den Anbieter während der Beta-Phase die monatliche Grundgebühr.
Unberührt bleiben:
- Transaktionsgebühren gemäß Gebührenordnung
- sonstige nutzungsabhängige Gebühren
Transaktionsgebühren fallen ausschließlich an, wenn über die Plattform erfolgreich Projekte zustande kommen.
5. Laufzeit der Beta-Phase
Die Beta-Phase beträgt 12 Monate ab Freischaltung des Anbieteraccounts.
6. Übergang in regulären Vertrag
Nach Ablauf der Beta-Phase gelten automatisch die regulären Bedingungen des Anbieter-Rahmenvertrags und der Gebührenordnung.
Sofern keine Kündigung erfolgt, fallen ab diesem Zeitpunkt die regulären Gebühren an.
7. Kündigung
Der Anbieter kann diese Zusatzvereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Beta-Phase kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Mitwirkungspflichten
Der Anbieter verpflichtet sich:
- die Plattform aktiv zu nutzen
- Feedback zur Weiterentwicklung zu geben
- die Plattform nicht missbräuchlich zu verwenden
8a. Analyse der Nutzung und Kommunikation
Price4Parts ist berechtigt, die Nutzung der Plattform sowie die über die Plattform erfolgende Kommunikation zwischen Nutzern stichprobenartig oder anlassbezogen auszuwerten, soweit dies erforderlich ist zur:
- Weiterentwicklung der Plattform im Rahmen der Beta-Phase
- Sicherstellung der Einhaltung der Plattformregeln
- Verhinderung von Missbrauch oder Umgehung der Plattform
- Gewährleistung der technischen Sicherheit und Stabilität
Eine dauerhafte oder anlasslose Überwachung der Kommunikation erfolgt nicht.
Bei Verstößen gegen die Plattformregeln ist Price4Parts berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:
- Verwarnung
- Einschränkung der Nutzung
- Sperrung von Funktionen oder Inhalten
- vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von der Plattform
8b. Nutzung zu Testzwecken und Meldung von Fehlern
Der Anbieter nimmt im Rahmen der Beta-Phase an der Erprobung und Weiterentwicklung der Plattform teil.
Die Nutzung der Plattform erfolgt zu Testzwecken. Dem Anbieter ist bewusst, dass Funktionen noch unvollständig, fehlerhaft oder eingeschränkt sein können.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform im Rahmen der vorgesehenen Funktionen zu testen und zu nutzen.
Der Anbieter verpflichtet sich jedoch:
- keine missbräuchlichen oder gezielt schädigenden Handlungen vorzunehmen
- keine Sicherheitslücken auszunutzen oder Dritten zugänglich zu machen
- keine unbefugten Zugriffe auf Daten anderer Nutzer zu versuchen
- keine automatisierten Angriffe oder Überlastungstests durchzuführen
Festgestellte Fehler, Sicherheitslücken oder Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich an Price4Parts zu melden.
Price4Parts ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Pflichten den Zugang zur Plattform jederzeit einzuschränken oder zu beenden.
9. Official Partner Logo
Der Anbieter verpflichtet sich, während der Beta-Phase das von Price4Parts bereitgestellte „Official Partner"-Logo auf seiner Website oder in geeigneter Weise sichtbar einzubinden.
Die Nutzung erfolgt gemäß den Vorgaben von Price4Parts und kann jederzeit widerrufen werden.
10. Referenznutzung
Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Price4Parts ihn als Referenz nutzen darf.
Dies umfasst insbesondere:
- Unternehmensname
- Logo
- Darstellung als „Official Partner" oder „Beta-Partner"
- Nutzung für Marketing- und Vertriebszwecke
Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
11. Auswahl und Ausschluss
Price4Parts kann:
- die Teilnahme ablehnen
- Anbieter ausschließen
- das Programm anpassen oder beenden
insbesondere bei:
- Vertragsverstößen
- Inaktivität
- missbräuchlicher Nutzung
12. Kein Anspruch auf Fortführung
Die Teilnahme am Beta-Programm begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Sonderkonditionen.
13. Verhältnis zur Mindestlaufzeit
Sofern im Anbieter-Rahmenvertrag eine Mindestlaufzeit vorgesehen ist, gilt während der Beta-Phase ausschließlich diese Zusatzvereinbarung.
Die Mindestlaufzeit beginnt erst nach Ablauf der Beta-Phase.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Price4Parts GmbH · Freiheit 27 · Schlossinnenhof · 46348 Raesfeld · Germany
Handelsregister: HRB 23536 · USt-IdNr.: DE460901953 · Steuernummer: 307/5906/2590
D-U-N-S: 317104519 · IBAN: DE67 4286 1387 0401 6827 00