Deutsch (Original) / Englisch
Die englische Übersetzung dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Projektvertrag für Fertigungsaufträge
zwischen Buyer und Seller
1. Vertragsparteien
Der Projektvertrag wird geschlossen zwischen:
Buyer (Einkäufer)
und
Seller (Anbieter)
Price4Parts ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags.
2. Plattformbedingungen
Zusätzlich gelten:
- AGB (inkl. Buyer-Regelungen und Nutzungsrichtlinie)
- Anbieter-Rahmenvertrag
- Gebührenordnung
- Datenschutzerklärung
Bei Widersprüchen zwischen den anwendbaren Dokumenten gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Zusatzvereinbarungen (insbesondere Beta- oder Sondervereinbarungen)
- Projektvertrag
- Anbieter-Rahmenvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Gebührenordnung
- Datenschutzerklärung
Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Dokumente, wie sie auf der Plattform veröffentlicht sind.
3. Rolle der Plattform
Price4Parts stellt ausschließlich eine technische Plattform zur Verfügung.
Verträge über Fertigungsleistungen entstehen ausschließlich zwischen Buyer und Seller.
Price4Parts wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.
Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für:
- Angebotserstellung
- Preisgestaltung
- Produktion
- Lieferzeiten
- Vertragserfüllung
- Qualität der gelieferten Produkte
Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für das Zustandekommen oder den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts.
Die Sicherheit der Nutzerkonten liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Nutzer. Price4Parts übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unbefugten Zugriffen auf Nutzerkonten entstehen.
Automatisierte Prozesse der Plattform, insbesondere Matching, algorithmische Zuordnung von Anbietern oder Projekten sowie sonstige systemseitige Vorschläge, stellen keine inhaltliche Bewertung, Empfehlung oder Einflussnahme dar.
Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für Auswahlentscheidungen, Vertragsabschlüsse oder wirtschaftliche Ergebnisse.
4. Vertragsgegenstand
Herstellung oder Lieferung gemäß:
- Projektbeschreibung
- technischen Zeichnungen
- Angebot des Sellers
5. Technische Daten
Buyer stellt technische Informationen bereit.
5a. Technische Daten
Der Buyer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit der bereitgestellten technischen Daten.
Der Seller ist verpflichtet, diese Daten eigenständig zu prüfen.
Price4Parts übernimmt keinerlei Haftung für Fehler in technischen Daten oder daraus resultierende Schäden.
Die Übermittlung und Speicherung technischer Daten kann über externe Systeme erfolgen (z. B. Cloudinary oder vergleichbare Datei- und Datenverarbeitungssysteme).
Price4Parts übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
Der Buyer garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten technischen Daten verfügt.
Der Buyer stellt sicher, dass durch die Nutzung, Verarbeitung oder Herstellung auf Grundlage dieser Daten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Price4Parts übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Schutzrechten Dritter.
6. Angebot und Auftrag
Der Vertrag entsteht mit Annahme des Angebots durch den Buyer.
7. Preise
Die Preise ergeben sich aus dem Angebot des Sellers.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe.
Es gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Price4Parts ist kein Zahlungsdienstleister und wird nicht Vertragspartei im Rahmen der Zahlungsabwicklung.
Price4Parts hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Zahlungsströme und verwaltet keine Gelder.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen Buyer und Seller über den jeweiligen Zahlungsdienstleister.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter.
(1) Zahlungsabwicklung
Die technische Abwicklung der Zahlung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
Die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe) gelten ergänzend.
(2) Zahlungsfreigabe
Die Freigabe der Zahlung erfolgt:
- durch ausdrückliche Bestätigung des Buyers, oder
- automatisch, sofern keine Einwendung erfolgt.
Mit der Freigabe der Zahlung bestätigt der Buyer, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
(3) Automatische Freigabe
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Versand- oder Leistungsbestätigung durch den Seller keine ausdrückliche Einwendung des Buyers, gilt die Leistung als akzeptiert und die Zahlung kann automatisch freigegeben werden.
Als Übermittlung gilt insbesondere die Bereitstellung entsprechender Informationen oder Statusmeldungen über die Plattform.
(4) Einwendungen
Einwendungen gegen die Leistung sind vom Buyer innerhalb der oben genannten Frist gegenüber dem Seller geltend zu machen.
Nach erfolgter Freigabe der Zahlung sind Einwendungen hinsichtlich der Leistungserbringung ausschließlich gegenüber dem Seller geltend zu machen.
Ansprüche gegenüber Price4Parts bestehen insoweit nicht.
(5) Risikobasierte Einschränkungen
Die Zahlungsabwicklung kann technischen, regulatorischen oder risikobasierten Einschränkungen unterliegen.
Solche Einschränkungen können sich insbesondere aus den Plattformbedingungen von Price4Parts oder aus Vorgaben externer Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) ergeben.
Dies umfasst insbesondere Einschränkungen hinsichtlich Zahlungsbeträgen, Zahlungsarten, Zahlungsfreigaben oder Transaktionsvolumen.
Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten, Zahlungsfreigaben oder Transaktionsumfänge besteht nicht.
(6) Verantwortung
Price4Parts übernimmt keine Haftung für:
- Zahlungsabwicklungen über externe Zahlungsdienstleister
- Verzögerungen, Einbehalte oder Ausfälle von Zahlungen
- Chargebacks oder Rückbelastungen
- Entscheidungen oder Prüfprozesse externer Zahlungsdienstleister
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter.
Die Zahlungsabwicklung kann über die Plattform Price4Parts und deren Zahlungsdienstleister erfolgen, ohne dass Price4Parts selbst Vertragspartner der Leistung wird.
9. Lieferung
Der Seller ist verantwortlich für Herstellung, ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung sowie Versand.
9a. Abnahme
Der Buyer ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Eine Abnahme liegt vor, wenn:
- der Buyer die Leistung ausdrücklich bestätigt, oder
- innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Versand- oder Leistungsbestätigung durch den Seller keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.
Als Übermittlung gilt insbesondere die Bereitstellung entsprechender Informationen oder Statusmeldungen über die Plattform.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
9b. Mängel und Rügefrist
Der Buyer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, gegenüber dem Seller anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Mängelansprüche bestehen ausschließlich zwischen Buyer und Seller.
Price4Parts ist nicht verpflichtet, Mängel zu prüfen, zu bewerten oder zu bearbeiten.
9c. Gefahrübergang
Sofern zwischen Buyer und Seller nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Buyer über.
Der Seller ist verpflichtet, die Ware transportsicher zu verpacken.
Sofern eine Abweichung (z. B. Incoterms) vereinbart wurde, gelten die zwischen Buyer und Seller vereinbarten Lieferbedingungen.
Price4Parts ist nicht verantwortlich für Transport, Versand oder Gefahrübergang.
9d. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Buyer zumutbar sind.
Jede Teillieferung kann gesondert abgenommen und berechnet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Teillieferungen als eigenständige Leistungen im Sinne dieses Vertrags.
9e. Lieferverzug
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Im Falle eines Lieferverzugs hat der Buyer dem Seller eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Buyer gesetzliche Rechte geltend machen.
Price4Parts übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen.
9f. Umwelt und Entsorgungspflichten
Der Seller ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher umwelt- und abfallrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Herstellung, Verpackung, Lieferung und etwaiger Rücknahme der Produkte.
Der Seller erfüllt eigenständig etwaige gesetzliche Rücknahme-, Kennzeichnungs- oder Registrierungspflichten.
Der Buyer ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Produkte verantwortlich, sofern keine gesetzliche Rücknahmepflicht des Sellers besteht.
Price4Parts übernimmt keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit Entsorgung, Rücknahme oder umweltrechtlichen Vorschriften.
Die Parteien stellen Price4Parts von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen umwelt- oder abfallrechtliche Vorschriften resultieren.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach der Vereinbarung zwischen Buyer und Seller.
Der Seller ist verantwortlich für:
- vertragsgemäße Herstellung
- Einhaltung der technischen Spezifikationen
- Mangelfreiheit der gelieferten Produkte
Der Buyer ist verpflichtet, die Leistung ordnungsgemäß zu prüfen und Mängel gemäß den vereinbarten Fristen anzuzeigen.
Price4Parts übernimmt keine Gewährleistung und ist nicht verantwortlich für:
- Produktqualität
- Materialeigenschaften
- Maßhaltigkeit
- Funktionalität
- Lieferverzögerungen
- sonstige Leistungsabweichungen
Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich zwischen Buyer und Seller.
11. Haftung
Price4Parts haftet nicht für Produktions- oder Lieferprobleme.
11a. Haftungsbegrenzung zwischen Buyer und Seller
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung zwischen Buyer und Seller auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Buyer und Seller gehen vor.
12. Vertraulichkeit
Technische Daten sind vertraulich zu behandeln.
13. Geistiges Eigentum
Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
14. Exportkontrolle
Seller ist verantwortlich für:
- Exportklassifizierung
- Einholung erforderlicher Exportgenehmigungen
- Einhaltung von Exportkontrollgesetzen
Buyer ist verantwortlich für:
- korrekte Angaben zum Endnutzer
- rechtmäßige Nutzung der Produkte
Price4Parts stellt lediglich die Plattform bereit und übernimmt keine Verantwortung für Export-Compliance.
Ergänzend gelten die Exportkontroll- und Sanktionsregelungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform.
15. Produkthaftung und Herstellerverantwortung
Der Seller gilt als Hersteller der gelieferten Produkte im Sinne der anwendbaren Produkthaftungsgesetze.
Der Seller ist verantwortlich für:
- Konstruktion
- Herstellung
- Qualität
- Sicherheit
- Konformität der gelieferten Produkte
Buyer ist verantwortlich für die sachgemäße Verwendung der gelieferten Produkte.
Price4Parts übernimmt keine Hersteller- oder Produkthaftung.
16. Streitigkeiten
Streitigkeiten werden ausschließlich zwischen Buyer und Seller geklärt.
17. Recht
Es gilt deutsches Recht.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Price4Parts GmbH · Freiheit 27 · Schlossinnenhof · 46348 Raesfeld · Germany
Handelsregister: HRB 23536 · USt-IdNr.: DE460901953 · Steuernummer: 307/5906/2590
D-U-N-S: 317104519 · IBAN: DE67 4286 1387 0401 6827 00