Deutsch (rechtsverbindliche Originalfassung) / Englisch
Die englische Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
Anbieter-Rahmenvertrag
zwischen Price4Parts GmbH und dem registrierten Anbieter der Plattform
1. Vertragsgegenstand
Dieser Rahmenvertrag regelt die Teilnahme von Anbietern auf der von Price4Parts betriebenen digitalen Plattform zur Vermittlung industrieller Fertigungsleistungen. Price4Parts ist nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Verträge zwischen Einkäufern und Anbietern. Price4Parts ist nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Verträge zwischen Einkäufern und Anbietern. Price4Parts ist berechtigt, zur Vermarktung der Plattform Dritte einzusetzen, insbesondere im Rahmen von Affiliate- oder Partnerprogrammen. Diese Dritten sind nicht in die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Käufer eingebunden und werden nicht Vertragspartner. Hieraus entstehen für den Anbieter keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Kosten.
2. Registrierung und Anbieterprofil
Der Anbieter verpflichtet sich:
- vollständige und korrekte Unternehmensdaten anzugeben
- Leistungen wahrheitsgemäß darzustellen
- die Plattform nur gewerblich zu nutzen
3. Verifizierung des Anbieters
Price4Parts kann zur Nutzung der Plattform eine Verifizierung verlangen.
Hierfür können externe Dienstleister eingesetzt werden, insbesondere Stripe Connect. Es gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des eingesetzten Dienstleisters. Auszahlungen an Anbieter erfolgen ausschließlich über externe Zahlungsdienstleister. Price4Parts verwahrt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Nutzer und wird nicht Schuldner von Auszahlungsansprüchen des Anbieters. Zahlungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister sowie dem jeweiligen Vertragspartner der Transaktion. Price4Parts haftet nicht für:
- Ausfälle oder Verzögerungen externer Zahlungsdienstleister
- eingefrorene oder zurückgehaltene Guthaben
- regulatorische Maßnahmen gegen Zahlungsdienstleister
- technische oder organisatorische Störungen externer Zahlungsdienstleister
- die Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit externer Zahlungsdienstleister
- den teilweisen oder vollständigen Verlust von Geldern bei externen Zahlungsdienstleistern Ergänzend gelten die Regelungen zur Zahlungsabwicklung gemäß den AGB der Plattform.
3a. Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform
Der Anbieter ist verpflichtet, alle für die Nutzung der Plattform erforderlichen Informationen, Nachweise und Registrierungen bereitzustellen und aktuell zu halten. Dies umfasst insbesondere gesetzlich erforderliche Nachweise, Registrierungen und Angaben, die für die angebotenen Leistungen, Produkte oder Versandprozesse relevant sind. Kann der Anbieter erforderliche Informationen oder Nachweise nicht bereitstellen oder erfüllt er notwendige Voraussetzungen nicht, ist Price4Parts berechtigt:
- die Sichtbarkeit des Anbieterprofils einzuschränken
- bestimmte Funktionen oder Kategorien zu beschränken
- die Teilnahme an einzelnen Projekten oder Anfragen auszuschließen Die Verpflichtung zur Zahlung vereinbarter Abonnement- oder Nutzungsgebühren bleibt hiervon unberührt, sofern der Vertrag nicht wirksam beendet wurde.
4. Unternehmensangaben
Der Anbieter verpflichtet sich zu korrekten Angaben über:
- Maschinenpark
- Fertigungsverfahren
- Zertifizierungen
- Produktionskapazitäten
- Toleranzen
- Materialien und Spezifikationen Der Anbieter ist verpflichtet, ein vollständiges und gesetzeskonformes Impressum bereitzustellen und dieses jederzeit aktuell zu halten. Das Impressum muss für andere Nutzer der Plattform leicht zugänglich und sichtbar sein.
5. Produktionsverantwortung
Der Anbieter ist verantwortlich für:
- Produktqualität
- technische Spezifikationen
- Versand und sichere Verpackung
- Lieferzeiten
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere anwendbarer Verpackungs- , Umwelt- und Herstellerverantwortungsvorschriften (z. B. EPR-Regelungen) Der Anbieter stellt sicher, dass erforderliche Registrierungen, Meldungen und sonstige gesetzliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.
5a. Rechnungsstellung
Der Anbieter ist alleiniger Leistungserbringer gegenüber dem Käufer und verpflichtet sich, sämtliche Rechnungen eigenständig und in eigener Verantwortung zu erstellen. Price4Parts kann dem Anbieter technische Funktionen zur Erstellung von Rechnungsdokumenten bereitstellen. In diesem Fall erfolgt die Erstellung ausschließlich im Namen und im Auftrag des Anbieters.
Der Anbieter bevollmächtigt Price4Parts widerruflich, Rechnungsdokumente technisch im Namen und im Auftrag des Anbieters zu erstellen und dem Käufer bereitzustellen. Die Verantwortung für die inhaltliche, rechtliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnungen liegt ausschließlich beim Anbieter. Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für die steuerliche Behandlung der Rechnungen. Price4Parts übernimmt keinerlei inhaltliche, rechtliche oder steuerliche Prüfung der Rechnungsinhalte. Die technische Erstellung von Rechnungen erfolgt ausschließlich automatisiert auf Grundlage der vom Anbieter bereitgestellten Daten. Eine Haftung von Price4Parts für fehlerhafte, unvollständige oder rechtswidrige Rechnungen ist ausgeschlossen.
5b. Schutz von Produktdesigns
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche über die Plattform erhaltenen technischen Informationen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden. Der Anbieter darf auf Grundlage dieser Informationen keine eigenen Produkte herstellen oder für Dritte produzieren, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt.
5c. Projekt-Geheimhaltung
Alle im Rahmen eines Projekts ausgetauschten Informationen gelten als vertraulich. Der Anbieter verpflichtet sich:
- technische Informationen vertraulich zu behandeln
- Projektdaten nicht an Dritte weiterzugeben
- Geschäftsgeheimnisse zu schützen und stillschweigen zu bewahren Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts. Der Anbieter verpflichtet sich, auf Grundlage von über die Plattform erhaltenen technischen Zeichnungen, CAD-Dateien, Modellen oder sonstigen Konstruktionsdaten keine eigenen Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder an Dritte zu liefern, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt.
Dies gilt insbesondere auch für Serienproduktionen oder Folgeaufträge außerhalb der Plattform. Unberührt bleibt die Möglichkeit, zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarungen (z. B. NDAs) zwischen den Vertragsparteien abzuschließen.
5d. Umwelt, Verpackung und Entsorgung
Der Anbieter ist verpflichtet, alle anwendbaren umwelt- und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Rücknahme-, Entsorgungs-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten. Der Anbieter stellt Price4Parts von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren. Der Anbieter ist verpflichtet, alle anwendbaren umwelt- und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
5e. Prüfung technischer Daten und CAD-Dateien
Der Anbieter ist verpflichtet, bereitgestellte technische Daten, insbesondere CAD-Dateien, eigenständig auf Plausibilität, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen. Eine Prüfung durch Price4Parts erfolgt nicht. Die Verarbeitung und Speicherung technischer Daten kann über externe Systeme und Dienstleister erfolgen. Die Verarbeitung und Speicherung technischer Daten erfolgt teilweise über externe Dienstleister (z. B. Cloudinary oder vergleichbare Systeme). Die Verarbeitung technischer Daten und sonstiger Inhalte kann auch unter Einsatz automatisierter oder KI-gestützter Systeme sowie externer technischer Dienstleister erfolgen, soweit dies der technischen Bereitstellung, Strukturierung, Sicherheit oder Verbesserung der Plattform dient.
5f. Inhalte und Rechte
Der Anbieter bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten verfügt. Der Anbieter stellt sicher, dass die Einräumung technischer Nutzungsrechte an Price4Parts nach den Plattformbedingungen zulässig ist.
Der Anbieter räumt Price4Parts das Recht ein, öffentlich sichtbare Inhalte (insbesondere Bilder, Profilinhalte und Referenzen) auch zu Marketing- und Werbezwecken zu verwenden.
6. Nutzung der Plattform
Der Anbieter darf die Plattform nur für rechtmäßige Zwecke nutzen. Ein Anspruch auf den Erhalt bestimmter Anfragen, Aufträge oder Umsätze besteht nicht. Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für internationale Lieferbeziehungen, insbesondere nicht für Geschäfte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Price4Parts ist berechtigt, zur Bereitstellung, Verbesserung, Sicherheit und Effizienz der Plattform automatisierte und KI-gestützte Systeme sowie vergleichbare technische Dienste einzusetzen.
6a. Bewertungssystem und individuelle Limits
Der Anbieter wird auf der Plattform anhand eines internen Bewertungssystems eingestuft. Diese Einstufung kann insbesondere Einfluss haben auf:
-
die maximal zulässige Projektgröße
-
die Anzahl gleichzeitig bearbeitbarer Projekte
-
die Sichtbarkeit innerhalb der Plattform
-
die Teilnahme an bestimmten Anfragen oder Projekten Die Bewertung erfolgt automatisiert oder teilautomatisiert auf Basis objektiver Kriterien, insbesondere:
-
Qualität der erbrachten Leistungen
-
Einhaltung von Lieferzeiten
-
Kommunikation und Zuverlässigkeit
-
Anzahl und Volumen erfolgreich abgeschlossener Projekte
-
Bewertungen durch Buyer
-
Reklamationen, Streitfälle oder Auffälligkeiten Price4Parts ist nicht verpflichtet, die genaue Berechnungslogik oder Gewichtung offenzulegen. Limits und Einstufungen können sich jederzeit ändern, insbesondere bei:
-
neuen Bewertungen oder Erkenntnissen
-
erhöhtem Risiko
-
fehlender Mitwirkung bei Verifizierungsprozessen Externe Vorgaben, insbesondere durch Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe), können zusätzliche Einschränkungen verursachen. Maßgeblich ist jeweils das niedrigere Limit aus:
-
externen Vorgaben und
-
der plattforminternen Einstufung. Bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder erhöhtem Risiko ist Price4Parts berechtigt, Limits zu reduzieren oder den Zugriff auf Funktionen einzuschränken. Ein Anspruch auf bestimmte Projekte, Umsätze oder eine bestimmte Plattformplatzierung besteht nicht. 6b. BewertungssyZwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)stem und individuelle Limits
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, für sein Nutzerkonto die von der Plattform
bereitgestellte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren und dauerhaft zu verwenden.
(2) Die Nutzung der Plattform ohne aktivierte 2FA ist unzulässig.
(3) Price4Parts ist berechtigt,
Accounts ohne aktivierte 2FA jederzeit einzuschränken oder zu sperren.
(4) Der Anbieter trägt die Verantwortung für sämtliche über seinen Account
erfolgenden Handlungen.
6c. Exportkontrolle, Dual-Use und Sanktionen
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Exportkontroll- , Außenwirtschafts- und Sanktionsvorschriften. Dies umfasst insbesondere, soweit anwendbar:
-
die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821
-
Exportkontrollgesetze der Europäischen Union
-
nationale Exportkontrollgesetze des jeweiligen Herstellungs- oder Lieferlandes
-
US Export Administration Regulations (EAR) sowie andere USExportvorschriften, soweit anwendbar
-
internationale Sanktions- und Embargoregelungen. Der Anbieter ist allein verantwortlich für:
-
die Exportklassifizierung seiner Produkte
-
die Einhaltung von Dual-Use-Vorschriften
-
die Einholung erforderlicher Exportgenehmigungen
-
die Prüfung von Endverwendungszweck (End-Use)
-
die Prüfung von Endnutzern (End-User)
-
die Einhaltung internationaler Sanktionen und Embargos. Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere sicherzustellen, dass:
-
keine genehmigungspflichtigen Güter ohne erforderliche Exportgenehmigung exportiert werden
-
keine verbotenen Technologien übertragen werden
-
keine militärischen oder sonstigen verbotenen Endverwendungen unterstützt werden
-
keine Geschäfte mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen durchgeführt werden. Der Anbieter verpflichtet sich außerdem sicherzustellen, dass weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten oder Geschäftspartner auf internationalen Sanktionslisten geführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
-
EU Consolidated Sanctions List
-
OFAC SDN List (USA)
-
UN Sanctions List Die Plattform darf nicht genutzt werden für Geschäfte mit vollständig sanktionierten Ländern oder Regionen. Hierzu zählen insbesondere, soweit anwendbar:
-
Russland
-
Iran
-
Nordkorea
-
Syrien
-
oder andere Länder mit umfassenden internationalen Handelsbeschränkungen. Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für Exportklassifizierungen, Exportgenehmigungen oder Sanktionsprüfungen. Der Anbieter stellt Price4Parts von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entstehen.
6d Geldwäscheprävention
Der Anbieter verpflichtet sich sicherzustellen, dass Zahlungen im Zusammenhang mit über die Plattform abgewickelten Projekten nicht aus illegalen Quellen stammen und nicht zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden. 6e Kommunikation zwischen
Anbieter
und Käufer Die Kommunikation zwischen Anbieter und Käufer erfolgt eigenverantwortlich. Price4Parts stellt ausschließlich die technischen Kommunikationsfunktionen der Plattform zur Verfügung. Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Wirksamkeit der zwischen den Nutzern ausgetauschten Nachrichten, technischen Angaben, Angebote oder sonstigen Informationen. Die Kommunikation begründet keine Mitwirkung oder Verantwortung von Price4Parts an der Durchführung von Projekten. Price4Parts ist berechtigt, Kommunikationsinhalte über die Plattform einzusehen und auszuwerten, soweit dies zur Sicherstellung der Einhaltung der Plattformregeln oder zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist. Price4Parts ist berechtigt, über die Plattform ausgetauschte Nachrichten, Dateien und Kommunikationsdaten zu speichern und zu dokumentieren. Die Speicherung dient insbesondere der Vertragsabwicklung, Nachweisführung, Missbrauchsbekämpfung, Durchsetzung des Umgehungsverbots sowie der Bearbeitung von Support- und Streitfällen. Bei Verstößen ist Price4Parts berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Verwarnungen, Einschränkungen, Sperrungen oder den Ausschluss von der Plattform. Ein Anspruch auf Reaktionszeiten, Rückmeldungen oder das Zustandekommen von Kommunikation besteht nicht. Ein Anspruch auf Reaktionszeiten, Rückmeldungen oder das Zustandekommen von Kommunikation besteht nicht. Der Anbieter verpflichtet sich, auf der Plattform ausschließlich unter einem Nutzernamen (Pseudonym) aufzutreten. Die Verwendung von Klarnamen, Firmennamen oder sonstigen identifizierenden Angaben ist unzulässig, soweit diese geeignet sind, eine Identifikation oder Umgehung der Plattform zu ermöglichen.
Der Anbieter darf innerhalb der Plattform keine Kontaktdaten (insbesondere EMail-Adressen, Telefonnummern, Webseiten oder sonstige Identifikationsmerkmale) übermitteln oder zugänglich machen. Dies gilt auch für Inhalte in Nachrichten, Angeboten, Profilen sowie in hochgeladenen Dateien (z. B. CAD-Dateien, Zeichnungen oder Dokumenten). Die Nutzung der Plattform hat grundsätzlich anonymisiert über Nutzernamen zu erfolgen. Eine Offenlegung der Identität außerhalb der vorgesehenen Systemfunktionen ist unzulässig.
7. Zahlungsabwicklung und Auszahlungen
(1) Zahlungsabwicklung
1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe (z. B. Stripe Connect).
2. Zahlungen erfolgen unmittelbar zwischen Käufer und Anbieter über
Stripe.
3. Der Plattformbetreiber hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Gelder
und verwaltet diese nicht. 4. Die Nutzung von Stripe erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Nutzer und Stripe.
(2) Technische Abwicklung
1. Die Plattform stellt Funktionen bereit zur:
- Initiierung von Zahlungen
- Übermittlung von Statusmeldungen (z. B. Versand)
- technischen Auslösung von Freigaben
2. Diese Funktionen dienen ausschließlich der technischen Abbildung und
begründen keine rechtliche Einflussnahme auf Zahlungsflüsse.
(3) Auszahlungslogik
1. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Stripe.
2. Eine Auszahlung kann technisch ausgelöst werden durch:
- Bestätigung des Versands oder der Leistung durch den Anbieter
- Bestätigung durch den Käufer
- automatische Freigabe nach 14 Tagen nach Übermittlung der Versand- oder Leistungsbestätigung durch den Anbieter Als Übermittlung gilt insbesondere die Bereitstellung entsprechender Informationen oder Statusmeldungen über die Plattform.
3. Der Plattformbetreiber ist an der Auszahlung selbst nicht beteiligt.
(4) Automatische Freigabe
1. Erfolgt keine Bestätigung durch den Käufer, kann eine automatische
Freigabe erfolgen. 2. Die Freigabefrist richtet sich nach den in den AGB vorgesehenen Fristen und kann im Rahmen dieser Fristen systemseitig oder risikobasiert angepasst werden.
(5) Teil-Auszahlungen
1. Die Plattform kann Teil-Auszahlungen technisch ermöglichen.
2. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(6) Kein Treuhandverhältnis
1. Der Plattformbetreiber verwahrt keine Gelder.
2. Ein Treuhandverhältnis wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Etwaige Zurückhaltungen erfolgen ausschließlich innerhalb der Systeme
von externen Zahlungsanbietern wie z.b. Stripe.
(7) Verfügbarkeit und Auszahlung
- Die Verfügbarkeit von Geldern richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen von externen Zahlungsanbietern wie z.b. Stripe.
2. Der Plattformbetreiber hat keinen Einfluss auf:
- Auszahlungszeitpunkte
- Einbehalte
- Prüfungen oder Sperren
(8) Gebühren
1. Für die Nutzung der Plattform können Plattformgebühren und Transaktionsgebühren gemäß Gebührenordnung anfallen.
2. Die technische Abwicklung von Zahlungsströmen kann über externe
Zahlungsdienstleister wie Stripe erfolgen.
3. Plattformgebühren stehen ausschließlich Price4Parts zu
4. Gebühren externer Zahlungsdienstleister stehen dem jeweiligen Zahlungsdienstleister zu.
(9) Chargebacks und Zahlungsstreitigkeiten
1. Rückbelastungen werden ausschließlich über externen Zahlungsanbietern
wie z.b. Stripe abgewickelt.
2. Der Plattformbetreiber ist an diesen Prozessen nicht beteiligt.
(10) Missbrauch und Schutzmaßnahmen
1. Der Plattformbetreiber ist berechtigt:
- Konten zu sperren
- Transaktionen technisch zu blockieren
- Zugänge einzuschränken
2. Dies dient ausschließlich dem Schutz der Plattform.
8. Gebühren
Es gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung. Price4Parts kann kostenfreie und kostenpflichtige Tarife anbieten. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif sowie der jeweils gültigen Gebührenordnung.
8a. Einführungsaktion / Early-Supplier-Programm
Price4Parts kann im Rahmen einer Einführungsaktion oder Marketingmaßnahme zeitlich begrenzt auf die monatliche Grundgebühr für Anbieter verzichten. Während einer solchen Aktion kann die Nutzung der Plattform für Anbieter ohne monatliche Grundgebühr erfolgen. Unabhängig von einer solchen Aktion bleiben Transaktionsgebühren, Plattformgebühren oder sonstige Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung weiterhin anwendbar, sofern über die Plattform Projekte zustande kommen. Price4Parts behält sich vor, diese Einführungsaktion jederzeit zu ändern ohne Angabe von Gründen, zu beenden oder auf bestimmte Anbietergruppen zu beschränken. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer solchen Aktion besteht nicht.
9. Umgehungsverbot
Anbieter verpflichten sich, Plattformkontakte nicht außerhalb der Plattform abzuwickeln. Diese Verpflichtung gilt auch für Folgeaufträge, Serienproduktionen, Rahmenverträge sowie Geschäfte über verbundene Unternehmen. Diese Verpflichtung gilt für 24 Monate nach dem letzten Plattformkontakt. Sofern eine Geschäftsbeziehung auf einem über die Plattform hergestellten Kontakt beruht, behält Price4Parts Anspruch auf Plattformgebühren gemäß Gebührenordnung. Dies umfasst insbesondere auch die Weitergabe von Kontaktdaten, Klarnamen, Firmennamen oder sonstigen identifizierenden Informationen, die geeignet sind, eine Umgehung der Plattform zu ermöglichen.
10. Vertragsstrafe bei Umgehung
Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € verlangt werden.
11. Vertragslaufzeit
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für kostenpflichtige Tarife. Für kostenfreie Tarife gelten die jeweils für den kostenlosen Zugang veröffentlichten Bedingungen. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, besteht keine Mindestlaufzeit. Price4Parts ist berechtigt, kostenfreie Tarife sowie deren Leistungsumfang jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf die dauerhafte unentgeltliche Nutzung bestimmter Funktionen oder Leistungen besteht nicht.
12. Änderungen
Änderungen werden 14 Tage vorher angekündigt.
13. Vertragsbestandteile
13. Vertragsbestandteile
Bestandteil sind zusätzlich:
- AGB inkl. Nutzungsrichtlinie
- Verhaltenskodex (Bestandteil dieses Vertrags)
- Gebührenordnung
- Datenschutzerklärung Der Verhaltenskodex ist Bestandteil dieses Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Verhaltenskodex und diesem Vertrag oder den AGB gehen die AGB sowie dieser Vertrag vor. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Dokumente (insbesondere AGB, Gebührenordnung und Datenschutzerklärung), wie sie auf der Website von Price4Parts veröffentlicht sind.
14. Haftung
Price4Parts haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Price4Parts nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform. Soweit in den AGB vorgesehen, ist die Haftung von Price4Parts auf die Summe der vom jeweiligen Nutzer in den letzten 12 Monaten gezahlten Plattformgebühren sowie auf maximal 10.000 € pro Schadensfall begrenzt.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Anhang 1: Verhaltenskodex für Anbieter Alle Anbieter verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Grundsätze.
1. Einhaltung von Gesetzen
Anbieter müssen alle geltenden Gesetze einhalten, insbesondere:
- Arbeitsrecht
- Umweltvorschriften
- Exportkontrollvorschriften.
2. Faire Geschäftspraktiken
Anbieter verpflichten sich zu:
- fairen Geschäftspraktiken
- transparenter Kommunikation
- korrekten Unternehmensangaben.
3. Qualität und Sicherheit
Produkte müssen:
- den vereinbarten Spezifikationen entsprechen
- sicher hergestellt werden.
4. Schutz von geistigem Eigentum
Anbieter müssen geistige Eigentumsrechte respektieren. Technische Daten dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts verwendet werden.
5. Nachhaltigkeit
Anbieter werden ermutigt:
- Ressourcen effizient zu nutzen
- Umweltbelastungen zu minimieren.
Price4Parts GmbH · Freiheit 27 · Schlossinnenhof · 46348 Raesfeld · Germany
Handelsregister: HRB 23536 · USt-IdNr.: DE460901953 · Steuernummer: 307/5906/2590
D-U-N-S: 317104519 · IBAN: DE67 4286 1387 0401 6827 00