Deutsch (Original) / Englisch
Die englische Übersetzung dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Gebührenordnung
Diese Gebührenordnung regelt die Gebührenstruktur der Plattform.
Es gilt jeweils die aktuelle Fassung dieser Gebührenordnung.
Die jeweils gültige Version ist jederzeit auf der Website von Price4Parts einsehbar.
1 Preise und Steuern
Für Unternehmer innerhalb der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß den jeweils geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften Anwendung finden.
Alle angegebenen Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (VAT), sofern nicht anders angegeben.
Der Nutzer ist verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben und deren Richtigkeit sicherzustellen.
Nutzer sind selbst verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung der über die Plattform abgewickelten Transaktionen.
1a Plattformrolle
Price4Parts ist nicht Vertragspartei der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge.
Die Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Plattform sowie auf die Bereitstellung technischer Dienstleistungen.
Price4Parts übernimmt keine Verantwortung für die über die Plattform abgeschlossenen Geschäfte, deren Durchführung oder deren wirtschaftlichen Erfolg.
Die Gebühren begründen keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung oder wirtschaftlichen Erfolg.
Die vom Anbieter gegenüber dem Käufer erbrachten Leistungen werden ausschließlich durch den Anbieter abgerechnet.
Die von Price4Parts erhobenen Gebühren betreffen ausschließlich die Nutzung der Plattform sowie die Vermittlung und sind unabhängig von der Leistungsabrechnung zwischen Anbieter und Käufer.
Price4Parts ist nicht Leistungserbringer der über die Plattform angebotenen Leistungen.
1b Gebührenpflicht unabhängig von Nutzung
Die vereinbarten Gebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Plattform geschuldet.
Eine Einschränkung, Sperrung oder Beendigung des Zugangs zur Plattform – insbesondere aufgrund von Verstößen gegen die Plattformbedingungen – begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder anteilige Erstattung bereits gezahlter Gebühren.
1c Preisanpassung
Price4Parts ist berechtigt, die Gebühren mit Wirkung für zukünftige Vertragszeiträume anzupassen.
Die jeweils aktuellen Preise gelten für neue Verträge sowie für bestehende Verträge ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung.
Über Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig informiert.
Sofern eine Preisanpassung während der laufenden Vertragslaufzeit erfolgt, wird der Nutzer hierüber informiert. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
1d Affiliate-Programme
Price4Parts kann Provisionen an Affiliate-Partner oder sonstige Vertriebspartner zahlen.
Diese Provisionen haben keinen Einfluss auf die vom Nutzer zu zahlenden Gebühren.
2 Supplier Access
Die monatliche Gebühr für den Zugang zur Plattform („Supplier Access") beträgt 149 €.
Der Supplier Access umfasst die Nutzung der Plattform zur Darstellung des Unternehmens sowie zur Teilnahme am digitalen Anfrage- und Auftragsprozess einschließlich direkter Kommunikationsmöglichkeiten mit Auftraggebern.
Im Supplier Access enthalten sind:
- Zugang zum Supplier Dashboard
- Einrichtung und Verwaltung eines Unternehmensprofils
- Veröffentlichung und Verwaltung von Listings (Angeboten)
- Sichtbarkeit für 1 gewähltes Fertigungsverfahren
- Sichtbarkeit für Lieferanfragen aus 1 Land (Liefergebiet)
- 20 aktive Listings
Darüber hinaus umfasst der Supplier Access folgende Leistungen:
- Teilnahme am Anfrage- und Matching-System der Plattform
- algorithmische Zuordnung zu passenden Anfragen basierend auf den hinterlegten Unternehmens- und Leistungsdaten
- Empfang und Bearbeitung von konkreten Produktionsanfragen (RFQs)
- Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten auf eingehende Anfragen
- Nutzung der Kommunikationsfunktionen zur Abstimmung mit Auftraggebern
- Zugriff auf projektbezogene Informationen und Dokumente
- Unterstützung der digitalen Auftragsabwicklung über die Plattform
Ein Anspruch auf den Erhalt bestimmter Anfragen, Aufträge oder auf eine bestimmte Sichtbarkeit innerhalb der Plattform besteht nicht.
Hinweis: Die Sichtbarkeit bezieht sich auf das jeweilige Lieferland. Anbieter werden ausschließlich für Anfragen aus den aktivierten Lieferländern berücksichtigt.
2a Lieferregionen und kontinentaler Geltungsbereich
Der Kontinent eines Lieferanten bestimmt sich nach dem Kontinent, in dem der Lieferant rechtlich niedergelassen ist. Zusätzliche Lieferländer können ausschließlich innerhalb dieses Kontinents einzeln gebucht werden.
Lieferländer außerhalb des Kontinents des Lieferanten können nicht einzeln ausgewählt werden. Der Zugang zu solchen Regionen ist ausschließlich auf kontinentaler Ebene möglich und muss als vollständiger Kontinent gebucht werden.
Diese Struktur dient der Sicherstellung einer fairen Marktteilnahme und verhindert einen selektiven Zugang zu einzelnen, besonders nachgefragten Ländern ohne entsprechende regionale Abdeckung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Priorisierung oder algorithmische Bevorzugung innerhalb der Plattform besteht nicht.
3 Jahresvorauszahlung
Bei Vorauszahlung der monatlichen Grundgebühr für 12 Monate werden nur 10 Monate berechnet.
4 Marktzugang (Lieferland)
Die Erweiterung der Sichtbarkeit auf ein zusätzliches Lieferland innerhalb des Kontinents des Unternehmenssitzes beträgt 99 € pro Monat je Land.
Die Sichtbarkeit bestimmt, für welche Lieferländer ein Anbieter im Rahmen von Anfragen berücksichtigt werden kann. Voraussetzung ist die angegebene Lieferfähigkeit in das jeweilige Land.
5 Growth Plan
Der Growth Plan beträgt 699 € pro Monat.
- Sichtbarkeit für Lieferanfragen aus mehreren Ländern innerhalb eines Kontinents
- 4 Fertigungsverfahren inkl.
- 40 Aktive Listings inkl.
Der Growth Plan erhöht die Präsenz des Anbieters innerhalb der Plattform durch Erweiterung der angebotenen Leistungen und der gleichzeitig verfügbaren Angebote.
Der Growth Plan umfasst die Sichtbarkeit innerhalb eines freigeschalteten Kontinents.
6 Enterprise Plan
Der Enterprise Plan beträgt 1999 € pro Monat.
Leistungsumfang wie folgt:
- Internationale Sichtbarkeit innerhalb des Marktplatzes
- 8 Fertigungsverfahren inkl.
- 100 Aktive Listings inkl.
Der Enterprise Plan ermöglicht eine umfassende Darstellung des Leistungsspektrums sowie eine erweiterte Teilnahme an internationalen Anfragen.
Die internationale Sichtbarkeit begründet keine gezielte Marktausrichtung auf bestimmte Länder oder Regionen.
Der Enterprise Plan ermöglicht die Freischaltung mehrerer Kontinente entsprechend den gebuchten Leistungen.
7 Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen können optional hinzugebucht werden:
- Zusätzliches Lieferland (Erweiterung des Liefergebiets): 99 € pro Monat je Land
- Zusätzliches Fertigungsverfahren: 99 € pro Monat je Verfahren
- Zusätzliches Listing: 9 € pro Monat je Listing
Für Transaktionen kann eine Mindestgebühr festgelegt werden. Die jeweils geltende Mindestgebühr wird vor Abschluss eines Auftrags angezeigt.
8 Transaktionsgebühren
Transaktionsgebühren fallen ausschließlich im Falle eines erfolgreich zustande gekommenen Auftrags an.
Ein Auftrag gilt als erfolgreich zustande gekommen, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde.
Dies gilt auch dann, wenn der Erstkontakt zwischen den Parteien über die Plattform erfolgt ist und der Vertrag anschließend außerhalb der Plattform zustande kommt.
Die jeweils anfallenden Gebühren werden vor Abschluss des Auftrags vollständig angezeigt.
Die Gebühren betragen:
- 8 % Buyer Fee auf Auftragswert
- 8 % Seller Fee auf Auftragswert
Für höhere Auftragswerte können abweichende Gebührensätze gemäß §9 gelten.
Die Transaktionsgebühr wird mit Abschluss eines wirksamen Vertrages zwischen Buyer und Seller fällig.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Transaktionsgebühr besteht unabhängig davon, ob und wann der Buyer seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Seller erfüllt.
Die Parteien sind verpflichtet, Price4Parts sämtliche zur Berechnung der Gebühren erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Price4Parts ist berechtigt, geeignete Nachweise über den Auftragswert zu verlangen.
Kommt ein Nutzer dieser Pflicht nicht nach, ist Price4Parts berechtigt, den Auftragswert nach billigem Ermessen zu schätzen.
Im Falle einer nachträglichen Aufhebung, Kündigung oder Rückabwicklung eines Auftrags bleibt der Anspruch auf die Transaktionsgebühr bestehen, sofern der Auftrag ursprünglich wirksam zustande gekommen ist.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Transaktionsgebühren besteht unabhängig davon, ob die Zahlungsabwicklung über die Plattform oder außerhalb erfolgt.
9 Großaufträge
ab 100.000 € Auftragswert
- 5 % Buyer auf Auftragswert
- 5 % Seller auf Auftragswert
ab 1.000.000 € Auftragswert
- 3,57 % Buyer auf Auftragswert
- 3,57 % Seller auf Auftragswert
10 Zahlungsabwicklung
Zahlungen erfolgen über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe.
Price4Parts ist kein Zahlungsdienstleister und hat keinen Zugriff auf die Gelder.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister.
Plattformgebühren stehen ausschließlich Price4Parts zu.
Price4Parts ist berechtigt, fällige Gebühren mit über die Plattform abgewickelten Zahlungen zu verrechnen, soweit dies technisch möglich ist.
Gebühren externer Zahlungsdienstleister können zusätzlich anfallen und werden entweder direkt zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsdienstleister abgerechnet oder in den Transaktionsgebühren ausgewiesen.
Zur technischen Absicherung von Transaktionen können Zahlungsfreigaben, Zurückhaltungen oder verzögerte Auszahlungen innerhalb der Systeme externer Zahlungsdienstleister vorgesehen sein.
Price4Parts kann Plattformgebühren über die Systeme externer Zahlungsdienstleister technisch abbilden.
Price4Parts ist nicht Partei der Zahlungsabwicklung und haftet nicht für Zahlungsstörungen, Verzögerungen, Einbehalte oder Rückbelastungen (Chargebacks).
Die Freigabe von Zahlungen erfolgt durch den Buyer oder automatisch, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Leistungserbringung keine Einwendungen erfolgen.
Mit der Freigabe der Zahlung bestätigt der Buyer die vertragsgemäße Leistungserbringung.
Nach erfolgter Freigabe sind Einwendungen ausschließlich zwischen Buyer und Seller zu klären.
11 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung monatlich im Voraus sowie transaktionsbezogen bei erfolgreicher Auftragsabwicklung.
Bei Zahlungsverzug ist Price4Parts berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Price4Parts ist berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzuschränken oder zu sperren.
12 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Anbieter-Rahmenvertrag.
13 Gebührenänderungen
Price4Parts kann Gebühren mit 30 Tagen Frist anpassen.
Einzelheiten zum Verfahren der Gebührenanpassung, insbesondere zu Mitteilung, Widerspruchsrechten und möglichen Kündigungsfolgen, ergeben sich ergänzend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
14 Rückerstattung
Bereits gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nicht erstattet.
Dies gilt auch im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos oder einer vorzeitigen Beendigung der Nutzung durch den Nutzer.
15 Währung
Alle Preise in Euro.
16 Keine Erfolgs- oder Auftragsgarantie
Die in dieser Gebührenordnung geregelten Entgelte stellen keine Gegenleistung für eine erfolgreiche Vermittlung oder garantierte Auftragserteilung dar.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf:
- den Erhalt von Projektanfragen (RFQs)
- den Abschluss von Verträgen
- Umsätze oder eine bestimmte Auslastung
Die Gebühren sind unabhängig vom tatsächlichen Vermittlungserfolg geschuldet.
17 Umgehungsverbot
Nutzer dürfen Kontakte, Geschäftsbeziehungen oder Projektanfragen, die über die Plattform zustande gekommen sind, nicht außerhalb der Plattform für direkte Vertragsabschlüsse nutzen.
Dies gilt insbesondere auch für Folgegeschäfte zwischen denselben Parteien innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Erstkontakt.
Ein Auftrag gilt auch dann als über die Plattform zustande gekommen, wenn der Erstkontakt zwischen den Parteien über die Plattform erfolgt ist, unabhängig davon, ob der Vertragsschluss später außerhalb der Plattform erfolgt.
Im Falle eines Verstoßes ist Price4Parts berechtigt, die entgangenen Transaktionsgebühren nachträglich zu berechnen sowie weitere vertragliche Maßnahmen zu ergreifen.
Price4Parts ist berechtigt, bei Verstößen zusätzlich pauschalierte Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
18 Missbrauch & Gebühren
Price4Parts behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform angemessene Zusatzgebühren zu erheben.
Dies gilt insbesondere bei:
- massenhaften Anfragen ohne Abschlussabsicht
- Nutzung der Plattform zur reinen Markt- oder Preisanalyse
- Umgehungsversuchen der Plattformstruktur
Weitergehende vertragliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Price4Parts GmbH · Freiheit 27 · Schlossinnenhof · 46348 Raesfeld · Germany
Handelsregister: HRB 23536 · USt-IdNr.: DE460901953 · Steuernummer: 307/5906/2590
D-U-N-S: 317104519 · IBAN: DE67 4286 1387 0401 6827 00