Deutsch (Original) / Englisch
Die englische Übersetzung dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Affiliate- / Partnerprogramm-Bedingungen
Price4Parts GmbH
§1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Affiliate- / Partnerprogramm-Bedingungen („Affiliate-Bedingungen") regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Price4Parts GmbH.
(2) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB der Plattform.
§2 Gegenstand des Partnerprogramms
(1) Price4Parts stellt dem Partner individuelle Referral-Links zur Verfügung, über die neue Nutzer (insbesondere Lieferanten) auf die Plattform verwiesen werden können.
(2) Der Partner erhält eine erfolgsabhängige Provision für qualifizierte Vermittlungen gemäß diesen Bedingungen.
(3) Price4Parts wird nicht Vertragspartner der zwischen geworbenen Nutzern geschlossenen Verträge.
Die durch den Partner vermittelten Nutzer sind verpflichtet, sämtliche über die Plattform angebahnten Geschäftsbeziehungen gemäß den Plattformbedingungen über Price4Parts abzuwickeln.
Das Umgehungsverbot der Plattform gilt uneingeschränkt auch für vermittelte Nutzer.
§3 Teilnahme und Zulassung
(1) Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine vorherige Registrierung und Freigabe durch Price4Parts voraus.
(2) Price4Parts ist berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§4 Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch
Ein Anspruch auf Provision entsteht ausschließlich, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Registrierung des geworbenen Nutzers über den individuellen Referral-Link
- Eindeutige technische Zuordnung durch das Tracking-System
- Abschluss einer kostenpflichtigen Leistung durch den geworbenen Nutzer
- Erfolgreiche und vollständige Zahlung über den eingesetzten Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe)
- Keine Rückerstattung, Stornierung oder Anfechtung der Zahlung
- Ablauf der definierten Wartefrist (z. B. 30 Tage)
Provisionen entstehen ausschließlich auf tatsächlich realisierte Umsätze.
§5 Provision und Abrechnung
(1) Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweils gültigen Vergütungsregelung im Partner-Dashboard oder in separaten Vereinbarungen.
(2) Provisionen werden zunächst als „vorläufig" (pending) erfasst.
(3) Eine Provision wird erst dann endgültig fällig, wenn:
- die Wartefrist abgelaufen ist
- keine Rückabwicklung erfolgt ist
(4) Price4Parts ist berechtigt, Provisionen ganz oder teilweise zu stornieren bei:
- Rückerstattungen
- Zahlungsausfällen
- Betrugsverdacht oder Missbrauch
- Verstößen gegen diese Bedingungen
Die Höhe der Provision wird von Price4Parts nach eigenem Ermessen festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhaft gleichbleibende Vergütung.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung im Partner-Dashboard oder in der jeweils gültigen Vergütungsregelung ausgewiesene Provision.
Provisionen werden ausschließlich auf tatsächlich von Price4Parts vereinnahmte Plattformgebühren gewährt.
Dies umfasst insbesondere:
- monatliche Nutzungsgebühren (z. B. Supplier Access, Growth, Enterprise)
- Transaktionsgebühren, sofern ausdrücklich vereinbart
Nicht provisionsfähig sind:
- Steuern (insbesondere Umsatzsteuer)
- Gebühren externer Zahlungsdienstleister
- stornierte oder rückerstattete Umsätze
Ein Anspruch auf laufende oder wiederkehrende Provisionen besteht nicht.
Die Vergütung erfolgt als einmalige Pauschale pro erfolgreich vermitteltem, erstmalig zahlendem Nutzer.
Ein Anspruch auf Vergütung entsteht ausschließlich nach der ersten erfolgreichen und endgültigen Zahlung einer kostenpflichtigen Plattformleistung durch den vermittelten Nutzer.
§6 Tracking und Zuordnung
(1) Die Zuordnung erfolgt ausschließlich automatisiert über das eingesetzte Tracking-System (z. B. mittels Cookies oder Referral-Parametern).
(2) Price4Parts übernimmt keine Gewähr für:
- unterbrochene Tracking-Prozesse
- verlorene Cookies
- technische Fehler
- falsche oder fehlende Zuordnungen
(3) Ein nachträglicher Anspruch auf Provision bei fehlender Zuordnung ist ausgeschlossen.
(4) Das Tracking kann über externe Drittanbieter erfolgen (z. B. Rewardful oder vergleichbare Anbieter).
§7 Missbrauch und unzulässige Maßnahmen
Dem Partner sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:
- Eigenbuchungen (Self-Referral) — Provisionen für eigene oder verbundene Unternehmen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Beteiligung.
- Täuschende oder irreführende Werbung
- Nutzung von Spam (E-Mail, Messenger, automatisierte Systeme)
- Markenrechtsverletzungen (z. B. Nutzung „Price4Parts Gutschein")
- Weitergabe oder Verkauf von Referral-Links in unzulässiger Weise
- Umgehung der Plattform oder Förderung von Off-Platform-Deals
(2) Bei Verstößen ist Price4Parts berechtigt:
- den Partner sofort zu sperren
- alle offenen Provisionen zu stornieren
- weitere rechtliche Schritte einzuleiten
§8 Auszahlung
(1) Auszahlungen erfolgen ausschließlich:
- nach vorheriger Freigabe der Provision
- gegen ordnungsgemäße Rechnung (B2B)
(2) Price4Parts kann Mindestbeträge für Auszahlungen festlegen (z. B. 100 €).
(3) Der Partner ist selbst verantwortlich für:
- steuerliche Behandlung
- ordnungsgemäße Rechnungsstellung
§9 Kein Arbeits- oder Vermittlungsverhältnis
(1) Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer.
(2) Es besteht insbesondere kein:
- Arbeitsverhältnis
- Handelsvertreterverhältnis
- Agenturverhältnis
(3) Der Partner ist nicht berechtigt, Price4Parts rechtsgeschäftlich zu vertreten.
§10 Kündigung des Partnerprogramms
(1) Price4Parts ist berechtigt, die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
(2) Der Partner ist berechtigt, die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit zu beenden.
(3) Bereits entstandene und berechtigte Provisionen bleiben von der Beendigung unberührt, sofern kein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt.
(4) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen ist Price4Parts berechtigt, offene Provisionen ganz oder teilweise zu stornieren.
§11 Haftung
(1) Price4Parts haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die innerhalb der letzten 12 Monate an den Partner gezahlten Provisionen begrenzt.
(3) Price4Parts haftet insbesondere nicht für:
- technische Ausfälle
- Tracking-Fehler
- entgangene Provisionen
§12 Änderungen des Partnerprogramms
(1) Price4Parts ist berechtigt, das Partnerprogramm jederzeit anzupassen oder einzustellen.
(2) Änderungen der Provisionen gelten ab dem Zeitpunkt der Änderung.
§13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Teilnahme am Partnerprogramm läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können jederzeit kündigen.
(3) Nach Kündigung werden nur noch bereits entstandene, fällige Provisionen ausgezahlt.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Price4Parts.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.
Price4Parts GmbH · Freiheit 27 · Schlossinnenhof · 46348 Raesfeld · Germany
Handelsregister: HRB 23536 · USt-IdNr.: DE460901953 · Steuernummer: 307/5906/2590
D-U-N-S: 317104519 · IBAN: DE67 4286 1387 0401 6827 00